Annahmebedingungen für Altreifen


Stand Februar 2023


Information zum Unternehmen
Ecostoff GmbH betreibt nach dem AWG 2022 genehmigte Altreifensammelstelle im
Industrieviertel in Niederösterreich: Bahnstrasse 56, 2604 Theresienfeld.


Das Ecostoff Prinzip
Wir setzen uns ein für umweltfreundliche, gesetzkonforme und fachgerechte Sammlung,
Entsorgung und Verwertung von Altreifen.
Die Anlieferer von Altreifen erkennen die unten angeführten Qualitätsanforderungen als
verbindlich an.
Die Geschäftspartner nehmen zur Kenntnis, dass die Annahmebedingungen zusammen mit
der zuständige Fachbehörde ausgearbeitet wurden und nur deren Beachtung die stoffliche
Verwertung von Altreifen ermöglicht.

  1. Qualitätsanforderungen der Reifenannahme
    1.1. Unsere Entsorgungsdienste sind für binnen 1 Jahr demontierten und auf asphaltierte
    oder betonierte Fläche gelagerte Reifen, ohne Felgen bestimmt.
    1.2. Die Reifen dürfen nicht verschmutzt oder mit Störstoffen behaftet sein: sie dürfen nicht mit Erde, Schlamm, Farbe, Steinen oder anderen Fremdkörpern wie. z.B. Schrauben,
    Ketten jeglicher Art oder Ösen bestückt sein.
    1.3. Wir nehmen ausschließlich rollfähige Reifen ohne Felgen, mit vollständigem
    Kreisumfang an. Es dürfen keine geschnittenen Reifen mitgeladen werden.
    ✓ Folgende Standardreifen werden zur Verwertung angenommen:
    – Pkw-Reifen
    – Pick-up-Reifen
    – Lkw-Reifen
    – Motorradreifen
    ✓ Von der Annahme ausgeschlossen sind:
    – Zerfetzte und durchtrennte Reifen, Reifenhälften oder -teile
    – Fahrrad- und Schubkarrenreifen
    – Reifen mit Grünspan
    – von Algen verschmutzten Reifen
    – Reifen mit Störstoffe: Reifen mit Schraube, Nagel, Erde, Metall, Kunststoff,
    Felsen, Sand Steine, Restabfall
    – Industrie-/Vollgummireifen, Staplerreifen, Kranreifen, Laderreifen,
    Erdmaschienen-Reifen, Traktorreifen und Agrarreifen, Geländereifen
    – Ausgeschäumte Reifen
    – Wulstbänder und Schläuche
    – angebrannte Reifen
    – Kompletträder
    – farbige Reifen (Weißwandreifen oder mit Farbe verschmutzte oder lackierte
    Reifen) sowie Reifen aus Alt- Deponien; Siloabdeckungen und Bauräumungen
    – nicht durchvulkanisierte Reifen
    – selbstdichtende Reifen oder Reifen mit selbstdichtenden Dichtstoffen, mit
    flüssigem oder chemischem, farbigem Dichtungsmittel
    – ContiSeaITM ; Conti CSRTM ; ContisilentTM ; Goodyear Dural SealTM ;
    Hankook Seal CuardTM; Michelin SelfseaITM ; Pirelli Seal insideTM ;
    Bridgestone BSR (Toyota RAV 4) Goodyear, sowie Produkte mit denselben
    Eigenschaften.
    – Flugzeugreifen
    – Monster Truck-Reifen
    – jede andere industrielle oder technische Gummiabfall.
    – Gummihandschuche
    – Gummidichtungen

Ladungen die diese Reifen beinhalten werden abgewiesen!


1.4. Ecostoff ist berechtigt Mehrkosten, die durch Nichteinhaltung der o.g. Bedingungen
entstehen, dem Lieferanten extra in Rechnung zu stellen: Sortierung EUR 40,- pro
Personalstunde, EUR 80,- pro Maschienenstunde, Störstoffkosten EUR 50,-/Tonne.
1.5. Ecostoff behält sich vor, bei Lieferungen, die die o.g. Bedingungen nicht erfüllen, die
Annahme zu verweigern und das Material an den Kunden an Ihren Kosten
zurückzusenden bzw. einen generellen Annahmestopp auszusprechen.

  1. Anlieferung
    2.1. Die Annahme der Altreifen ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Bitte kündigen
    Sie Ihre Reifenanlieferungen per E-Mail an office@ecostoff.at an. Unangekündigte
    Anlieferungen von Altreifen werden nicht angenommen.
    2.2. Vor der Entladung der Altreifen muss sich der Lieferant an der Waage melden.
    2.3. Vor und nach dem Abladen erfolgt die Wiegung des Fahrzeuges auf geeichter LKWWaage. Der Lieferant erhält eine Kopie des Wiegescheines, auf dessen Basis die
    Rechnung erfolgt.
    2.4. Lkws müssen vor und nach dem Entladen auf der Brückenwaage gewogen werden. Der
    Lieferant erhält eine Kopie des Wiegezettels und er bekommt gemäß der Tonnage eine
    Rechnung ausgestellt und per E-Mail zugesendet.

  1. Zahlungsbedingungen
    3.1. Die Fakturierung erfolgt nach Annahme oder zweimal im Monat mit einer Zahlungsfrist
    von 15 Kalendertage. Die Rechnung wird Ihnen per E-Mail bereitgestellt.
    3.2. Sollten wir keine Rückmeldung oder Bestätigung der Erhalt innerhalb von 5 Arbeitstage
    nach Zusendung der Rechnung bekommen, gilt die Rechnung als anerkannt und ist in 15
    Kalendertage fällig